- Vinkulationsgeschäft
- Vin|ku|la|ti|ons|ge|schäft 〈[vın-] n. 11; Wirtsch.〉 Form der Bevorschussung bzw. Kreditgewährung, bei der das Duplikat des Frachtbriefes einer sich auf dem Transport befindenden Ware als Sicherung dient
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Vinkulationsgeschäft[v-; zu lateinisch vinculum »Band«], Vorfinanzierung von Waren des Ex- und Importgeschäfts auf dem Transport (Eisenbahn, Lkw oder Schiff) durch Kreditinstitute. Der Verkäufer (Exporteur) erhält den Kredit (Vinkulationsbetrag) gegen Sicherheitsübereignung der Ware unter Übergabe des Frachtbriefs. Die Bank übersendet die Ware an den Käufer und benachrichtigt diesen durch den Vinkulationsbrief, dass er den Vinkulationsbetrag an sie zu zahlen hat. Dem Käufer wird die Ware erst ausgehändigt, wenn er die Zahlung geleistet hat.* * *
Vin|ku|la|ti|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): Bevorschussung von Waren, die sich auf dem Transport befinden.
Universal-Lexikon. 2012.